Möchten Sie, dass für den Fall eines Falles alles geregelt ist?
Haben Sie konkrete Vorstellungen davon, welche ärztlichen Behandlungen an Ihnen durchgeführt werden dürfen und welche nicht, wenn Sie Ihre diesbezüglichen Entscheidungen selbst nicht mehr äußern können? Wer soll sich um Angelegenheiten kümmern, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft dazu selbst nicht in der Lage sind?
Für die Pflege und die Bestimmung über ärztliche Behandlung und ärztliche Eingriffe können Sie eine Patientenverfügung erstellen. Für die Übertragung von eigenen Angelegenheiten auf Dritte, insbesondere im Bereich der Vermögenssorge, gibt es die Vorsorgevollmacht.
Wir beraten Sie - damit nicht zwischen all den medizinischen Fachbegriffen Ihr wahrer Wille verloren geht.
Rechtsanwalt Albrecht ist beim Zentralen Vorsorgeregister eingetragen. So kann Ihre Vorsorgevollmacht direkt nach der Unterzeichnung registriert werden. Gerichte und Behörden erfahren im Falle eines Falles sofort, dass eine Vorsorgevollmacht existiert und fordern diese an.
Zusätzliche Vorteile: Die Online-Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht ist schneller und günstiger als das Papier- und Post-Verfahren. Aktualisierungen Ihrer Vollmacht können ebenfalls schneller und kostengünstiger erfolgen. Und Sie bekommen von uns eine kleine Karte im Scheckkartenformat (die offizielle ZVR-Card), auf der die wichtigsten Daten vermerkt sind und die Sie immer bei sich tragen können.
Mehr Informationen zur Registrierung einer Vorsorgevollmacht durch uns erhalten Sie hier.
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