Wir beraten Künstler und alle, die Künstler beschäftigen. Dabei werden viele Bereiche des Rechts berührt.
Sind Sie Künstler? Dann sind Sie wahrscheinlich kein Arbeitnehmer (wie beispielsweise Orchestermusiker). Viel eher sind Sie freiberuflich tätig und gehen ständig neue Engagements ein. Damit Sie unbeschwert und frei künstlerisch wirken können, kümmern wir uns um den rechtlichen Rahmen - von der einzelnen Beratungsfrage bis zur dauerhaften Rechtsvertretung.
Wir bieten die Erstellung von Honorar- und Arbeitsverträgen, Beratung und Prozessvertretung zur VG Wort, GEMA und Künstlersozialkasse. Wir mahnen und leiten die Zwangsvollstreckung ein, sollten die Honorare sich verspäten. Wir prüfen Ihren Plattenvertrag, den Mietvertrag für die Konzerthalle etc.
Unser Dienstleistungsspektrum für Künstleragenturen, Konzert- und Event-Veranstalter umfasst die Gestaltung von Honorar-/Arbeitsverträgen, Miet-/Pachtverträgen, den Plattenverträgen etc., den Schutz geistigen Eigentums durch Ideenschutz- und Geheimhaltungsvereinbarungen, die Klärung von Abrechnungsfragen bei der Künstlersozialabgabe und vieles mehr.
Und weil Kunst universell ist und Künstler international agieren, arbeiten wir auch auf Französisch oder Englisch.
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